{"id":1050,"date":"2019-12-02T12:35:00","date_gmt":"2019-12-02T11:35:00","guid":{"rendered":"https:\/\/stechert.de\/?page_id=1050"},"modified":"2020-09-23T16:45:04","modified_gmt":"2020-09-23T14:45:04","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/stechert.de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"

[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n

Einkaufsbedingungen der STECHERT GmbH<\/h1>\n

im Verlauf \u201eStechert\u201c genannt.<\/p>\n

Allgemeines:<\/p>\n

Die nachstehenden Einkaufsbedingungen werden mit der Abgabe eines Angebotes bzw. bei Folgeauftr\u00e4gen mit der Annahme des Auftrages anerkannt. Alle Bedingungen des Lieferanten \u2013 auch solche in nachfolgenden Auftragsbest\u00e4tigungen \u2013 werden nur durch die ausdr\u00fcckliche schriftliche Anerkennung durch Stechert wirksam. Alle von den nachstehenden Bedingungen abweichenden sowie sonstige mit Angestellten oder Vertretern von Stechert getroffene Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Best\u00e4tigung von Stechert wirksam.<\/p>\n

1. Angebot:<\/p>\n

Der Lieferant hat sich im Angebot bez\u00fcglich Art, Menge und Beschaffenheit der zu liefernden Waren oder Leistungen genau an die Anfrage zu halten und auf etwaige Abweichungen ausdr\u00fccklich hinzuweisen. Das Angebot ist f\u00fcr den Lieferanten zw\u00f6lf Wochen bindend.<\/p>\n

2. Auftrag, Best\u00e4tigung:<\/p>\n

Nur ein schriftlicher Auftrag ist g\u00fcltig; m\u00fcndlich, telefonisch, fernschriftlich oder per E-Mail getroffene Vereinbarungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung von Stechert. Jeder Auftrag ist vom Lieferanten ohne Ab\u00e4nderung schriftlich zu best\u00e4tigen. Ist die Best\u00e4tigung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Auftragsdatum bei Stechert eingegangen, steht Stechert das Recht zu, den Auftrag innerhalb einer Frist von weiteren 4 Wochen zu stornieren.<\/p>\n

3. Preise:<\/p>\n

Die Preise laut Angebot des Lieferanten d\u00fcrfen f\u00fcr die Dauer der Auftragsabwicklung nicht erh\u00f6ht oder erg\u00e4nzt werden. Der Lieferant \u00fcbernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgem\u00e4\u00df zu entsorgen, sofern die Nutzung gewerblich erfolgt.<\/p>\n

4. Lieferung:<\/p>\n

Die im Auftrag genannten Liefertermine sind Fixtermine. Dem Lieferanten ist bekannt, dass die Einhaltung der Fixtermine f\u00fcr die Aufrechterhaltung der Produktion bei Stechert absolut notwendig ist. Zwischen Auftragsannahme und vereinbartem Liefertermin eintretende Verz\u00f6gerungen, die auf den Liefertermin Einfluss haben k\u00f6nnen, sind vom Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen. Der Lieferant wird alles ihm zumutbare unternehmen, um die Liefertermine nicht zu gef\u00e4hrden. Sollte der vereinbarte Liefertermin trotzdem nicht eingehalten werden k\u00f6nnen, ist Stechert ohne Mahnung und unbeschadet weitergehender gesetzlicher Anspr\u00fcche berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, sich von dritter Seite Ersatz zu beschaffen und Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Dies gilt auch bei Vorliegen h\u00f6herer Gewalt. Die Annahme einer versp\u00e4teten Lieferung oder Leistung stellt keinen Verzicht auf diese Anspr\u00fcche dar. Stechert ist berechtigt, vor dem vereinbarten Fixtermin eingehende Lieferungen zur\u00fcckzuweisen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt unber\u00fchrt. Im Falle der Ersatzbeschaffung sind evtl. Mehrkosten vom Lieferanten zu tragen.<\/p>\n

5. Fracht, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang:<\/p>\n

Die Preise verstehen sich frei Werk des Bestellers einschlie\u00dflich Verpackung. Bei Lieferverzug muss dem Ersuchen von Stechert auf Eilversand (Express- oder Eilgut, Eilboten, Schnellpaket, Luftfracht etc.) nachgekommen werden. Die Kosten hierf\u00fcr tr\u00e4gt der Lieferant. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Lieferanten.<\/p>\n

6. Versandanzeige, Lieferschein:<\/p>\n

Allen Sendungen sind zwei Packzettel bzw. Lieferscheine mit genauer Angabe des Inhalts, der Menge, der Stechert -Sachnummer und der Auftragsnummer beizuf\u00fcgen. Falls die Lieferung bei \u00fcblicher Bef\u00f6rderung fr\u00fchestens zwei Tage nach Absendung der Ware bei Stechert eingehen wird, hat der Lieferant am Tag des Abgangs der Ware \u2013 unabh\u00e4ngig von der Rechnungserteilung \u2013 eine Versandanzeige zuzusenden, die die vorgenannten Angaben enthalten muss.<\/p>\n

7. Abnahme:<\/p>\n

Die bestellten Waren m\u00fcssen den vereinbarten Bedingungen und den von Stechert freigegebenen Mustern entsprechen. \u00c4nderungen darf der Lieferant nur vornehmen, wenn Stechert vorher schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n

8. Sachmangel:<\/p>\n

Art und Menge der gelieferten Ware kann von Stechert innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt beanstandet werden. Hinsichtlich der Qualit\u00e4t gilt eine M\u00e4ngelr\u00fcge unabh\u00e4ngig von gesetzlichen Vorschriften als rechtzeitig erhoben, wenn die Mitteilung nach Feststellung des Mangels erfolgt. Gleiches gilt f\u00fcr das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie fehlerhafter oder unvollst\u00e4ndiger Produktbeschreibungen und -dokumentationen. Empfangsquittungen oder Zahlungen gelten weder in Bezug auf Art und Menge noch auf Qualit\u00e4t als Abnahme der gelieferten Ware. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 24 Monaten ab Lieferung, sofern im Einzelfall nicht l\u00e4ngere Fristen gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart sind oder ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vorliegt. Die Haftung erstreckt sich auch auf die durch den Sachmangel bedingten Folgesch\u00e4den. Im Falle eines Sachmangels ist Stechert berechtigt, die fehlerhafte Ware zur\u00fcckzusenden und einwandfreien Ersatz zu verlangen, den Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen, eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Auftrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Die in diesen F\u00e4llen entstehenden Kosten tr\u00e4gt der Lieferant. Die Geltendmachung weiterer Anspr\u00fcche ist nicht ausgeschlossen. Warenr\u00fccksendungen erfolgen unfrei auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten. Sofern Stechert bei seinen Produkten wegen eines Mangels, der auf vom Lieferanten gelieferter Ware beruht und somit in den Verantwortungsbereich des Lieferanten f\u00e4llt, in Anspruch genommen wird, ist der Lieferant unabh\u00e4ngig von vorgenannter Verj\u00e4hrungsfrist verpflichtet, Stechert von diesen Anspr\u00fcchen freizustellen bzw. Stechert die aufgewendeten Kosten f\u00fcr die Inanspruchnahme zu ersetzen.<\/p>\n

9. Rechnung:<\/p>\n

Diese muss sofort nach Lieferung eingesandt werden. Sie muss im Wortlaut genau mit den Benennungen in der Bestellung \u00fcbereinstimmen und Bestellnummer, Bestelldatum, Menge sowie die Stechert-Sachnummer enthalten.<\/p>\n

10. Zahlungsbedingungen:<\/p>\n

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, werden Rechnungen, die bis zum Monatsende eingehen, bis zum 20. Arbeitstag des Folgemonats unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von weiteren 60 Tagen netto bezahlt. Falls die Rechnung vor Erhalt der Ware eingeht, ist f\u00fcr die Berechnung der Zahlungsfrist der Tag des Wareneingangs und bei vorzeitiger Anlieferung der vereinbarte Liefertermin ma\u00dfgebend. Die Zahlungen gelten mit dem Tag des Zahlungsauftrages an die Bank bzw. der Hingabe des Schecks zur Post als geleistet.<\/p>\n

11. Ausf\u00fchrung von Arbeiten bei Stechert:<\/p>\n

Personen, die in Erf\u00fcllung des Liefervertrages Arbeiten innerhalb des Betriebes von Stechert ausf\u00fchren, sind den Bestimmungen der Betriebsordnung von Stechert unterworfen. Die f\u00fcr das Betreten der Anlagen und R\u00e4umlichkeiten bestehenden Vorschriften sind einzuhalten; den gegebenen Anweisungen ist Folge zu leisten. Stechert \u00fcbernimmt keinerlei Haftung f\u00fcr Unf\u00e4lle oder Sch\u00e4den, die diesen Personen w\u00e4hrend des Aufenthaltes entstehen, es sei denn, ein solcher Unfall oder Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von Stechert.<\/p>\n

12. Muster, Zeichnungen:<\/p>\n

Unterlagen aller Art, die Stechert dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung stellt, bzw. die als Hilfsmittel zur Ausf\u00fchrung der Bestellung angefertigt werden, wie Muster, Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Formen und dergleichen, sind Stechert ohne weitere Aufforderung kostenlos zur\u00fcckzugeben, sobald sie zur Ausf\u00fchrung der Bestellung nicht mehr ben\u00f6tigt werden. Sie d\u00fcrfen nicht f\u00fcr andere Zwecke verwendet, vervielf\u00e4ltigt oder Dritten angeboten oder zug\u00e4nglich gemacht werden. Erzeugnisse, die nach von Stechert entworfenen Unterlagen (Zeichnungen, Modelle etc.), leihweise zur Verf\u00fcgung gestellten Werkzeugen oder sonstigen Angaben von Stechert gefertigt werden, d\u00fcrfen vom Lieferanten weder selbst verwendet noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Stechert steht an den zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen das uneingeschr\u00e4nkte Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrecht zu. Sollte ein Auftrag nicht zustande kommen, sind die f\u00fcr das Angebot von Stechert zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Eine Verletzung dieser Bestimmung kann Schadenersatzanspr\u00fcche nach sich ziehen. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Druckauftr\u00e4ge.<\/p>\n

13. Schutzrechte:<\/p>\n

Mit der Annahme des Auftrages gew\u00e4hrleistet der Lieferant, dass durch seine Lieferung oder Leistung keine fremden Schutzrechte verletzt werden. Er stellt Stechert insoweit von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter aus Patenten, Gebrauchsmustern oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten frei. Sofern der Lieferant \u00fcber Schutzrechte verf\u00fcgt, die die Anwendung der von ihm gelieferten und f\u00fcr eine spezielle Verwendung geschaffenen Erzeugnisse zum Gegenstand haben, gew\u00e4hrt er Stechert an diesen Schutzrechten im Umfang der gelieferten Erzeugnisse ein kostenloses Mitbenutzungsrecht.<\/p>\n

14. Sicherheit:<\/p>\n

Die zu liefernde Ware muss den gesetzlich vorgeschriebenen und dar\u00fcber hinaus vereinbarten Sicherheitsvorschriften entsprechen. Insbesondere sind das Ger\u00e4te- und Produktsicherheitsgesetz, das Produkthaftungsgesetz, das Gesetz \u00fcber die elektromagnetische Vertr\u00e4glichkeit, die Unfallverh\u00fctungsvorschriften sowie die von Beh\u00f6rden oder sonstigen Institutionen aufgestellten oder anerkannten Bestimmungen einzuhalten.<\/p>\n

15. Ersatzteile:<\/p>\n

Der Lieferant stellt sicher, dass f\u00fcr die von ihm gelieferten Produkte f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren nach letzter Lieferung Ersatzteile zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n

16. Beistellware:<\/p>\n

Der Lieferant muss Beistellware separat lagern, als Eigentum von Stechert kennzeichnen sowie ausreichend gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Diebstahl versichern. Die Beistellware darf nur zur Herstellung des bestellten Produktes verwendet werden, wobei Stechert entsprechend dem Wert der beigestellten Ware Miteigent\u00fcmer des neu hergestellten Produktes wird. Sofern ein Dritter auf die Beistellware zugreifen will, hat der Lieferant auf das Eigentum von Stechert hinzuweisen und Stechert dar\u00fcber hinaus unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n

17. R\u00fccktritt:<\/p>\n

Stechert ist berechtigt, vom Vertrag teilweise oder insgesamt zur\u00fcckzutreten, wenn sich die Kreditw\u00fcrdigkeit oder Lieferf\u00e4higkeit des Lieferanten derart verschlechtert, dass nach Auffassung von Stechert die Erf\u00fcllung des Vertrages gef\u00e4hrdet erscheint. Gleiches gilt, wenn der Lieferant seine Zahlungen einstellt, die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gegen ihn beantragt wird oder sonstige Ma\u00dfnahmen bekannt werden, die negativen Einfluss auf die Gesch\u00e4ftsbeziehung mit Stechert haben k\u00f6nnen. Im Falle des erkl\u00e4rten R\u00fccktrittes stehen dem Lieferanten keinerlei Anspr\u00fcche zu.<\/p>\n

18. Abtretung:<\/p>\n

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis d\u00fcrfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Stechert vom Lieferanten auf Dritte abgetreten werden. \u00a7 354 a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n

19. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand:<\/p>\n

Erf\u00fcllungsort ist Trautskirchen. Gerichtsstand f\u00fcr alle unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Anspr\u00fcche aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis sowie dessen R\u00fcckabwicklung ist unabh\u00e4ngig vom Streitwert F\u00fcrth\/Bayern, sofern der Lieferant Kaufmann ist. Stechert ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Lieferanten oder jedem anderen zust\u00e4ndigen Gericht zu klagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.<\/p>\n

20. Sonstiges:<\/p>\n

Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Stechert ist berechtigt, unwirksame Bestimmungen durch solche g\u00fcltigen Bestimmungen zu ersetzen, die dem Gewollten am n\u00e4chsten kommen.<\/p>\n

STECHERT GmbH 01\/2018[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator css=“.vc_custom_1587026263370{margin-bottom: 25px !important;}“][\/vc_column][\/vc_row][vc_row css=“.vc_custom_1587026285791{margin-top: 25px !important;}“][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der STECHERT GmbH<\/p>\n

im Verlauf \u201eStechert\u201c genannt.<\/p>\n

1. Allgemeines:<\/p>\n

Bei allen – auch k\u00fcnftigen – mit Stechert geschlossenen Kaufvertr\u00e4gen gelten ausschlie\u00dflich nachfolgende Bestimmungen. Der K\u00e4ufer erkennt diese Bestimmungen als Vertragsinhalt an. Erg\u00e4nzungen oder Abweichungen von diesen Bestimmungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung von Stechert. Abweichende oder erg\u00e4nzende Bedingungen des K\u00e4ufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Stechert nicht ausdr\u00fccklich widerspricht bzw. liefert.<\/p>\n

2. Angebot, Annahme:<\/p>\n

Alle Stechert-Angebote erfolgen freibleibend und vorbehaltlich eines Zwischenverkaufs. Technische Angaben, Beschreibungen oder Ablichtungen der Kaufsache in Angeboten, Prospekten oder sonstigen Unterlagen bestimmen keine zugesicherten Eigenschaften. Es gelten die vereinbarten Spezifikationen. Allgemeine Werbeaussagen sind unverbindlich.<\/p>\n

3. Lieferungen:<\/p>\n

Alle von Stechert genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern keine gesonderte schriftliche Lieferterminzusage vorliegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Kaufsache innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder vom K\u00e4ufer abgeholt worden ist. Die Anzeige der Versandbereitschaft innerhalb der Lieferfrist gilt dann als deren Einhaltung, wenn sich Versand bzw. Abholung aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gern, die Stechert nicht zu vertreten hat. Im Falle eines Verzuges von Stechert steht dem K\u00e4ufer erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist ein R\u00fccktrittsrecht zu. Die Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechtes hat schriftlich zu erfolgen. Wird Stechert an einer vereinbarten fristgerechten Lieferung durch nicht zu vertretende Umst\u00e4nde gehindert, verl\u00e4ngert sich diese Lieferfrist angemessen. Gleiches gilt, wenn derartige Umst\u00e4nde bei Unter- bzw. Zulieferern eintreten. Wird die Lieferung aus den vorgenannten Gr\u00fcnden ganz oder teilweise unm\u00f6glich bzw. unzumutbar, wird Stechert von seiner Leistungspflicht frei. Stechert haftet bei Verzug oder Unm\u00f6glichkeit nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegen. Dar\u00fcber hinausgehende Anspr\u00fcche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Stechert ist zu Teillieferungen berechtigt.<\/p>\n

4. Preis:<\/p>\n

Der Kaufpreis ergibt sich grunds\u00e4tzlich aus der am Tag des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Preisliste. Kaufpreis\u00e4nderungen nach Vertragsschluss und vor Auslieferung bzw. Abholung der Kaufsache werden durch Erstellung einer neuen Preisliste angezeigt. Mit Erstellung der Preisliste gelten dann die neuen Preise. Kaufpreis\u00e4nderungen aufgrund nicht vorhersehbarer Umst\u00e4nde bleiben vorbehalten. Der K\u00e4ufer \u00fcbernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgem\u00e4\u00df zu entsorgen, sofern die Nutzung gewerblich erfolgt.<\/p>\n

5. Zahlungsbedingungen:<\/p>\n

Stechert-Rechnungen sind, soweit keine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegt, grunds\u00e4tzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ein Skonto-Abzug ist der H\u00f6he und des Zeitraumes nach nur entsprechend getroffener Vereinbarung oder laut Rechnungsinhalt zul\u00e4ssig und soweit im Zeitpunkt des Zahlungseinganges kein f\u00e4lliger Saldo zugunsten von Stechert bestehen bleibt. Voraus- oder a-Conto-Zahlungen werden nicht verzinst. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlungserf\u00fcllung; eine Stundung des Kaufpreises ist durch die Annahme nicht gew\u00e4hrt. Die Zahlung mit Wechsel bedarf der besonderen Zustimmung von Stechert. Wechselsteuer, Spesen und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Wechselgebers. Zur Entgegennahme von Zahlungen f\u00fcr Stechert sind nur Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht unter Verwendung von Stechert-Quittungsformularen berechtigt. Bei \u00dcberschreitung des Netto-Zahlungszieles werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinsatz sowie Mahnkosten erhoben. Die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Stechert ist au\u00dferdem berechtigt, weitere Lieferungen \u2013 auch aus anderen Auftr\u00e4gen \u2013 zur\u00fcckzuhalten und alle Forderungen sofort f\u00e4lligzustellen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht bzw. ein Recht auf Aufrechnung steht dem K\u00e4ufer nur insoweit zu, als der geltend gemachte Anspruch unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist. Im Falle der verschuldeten sp\u00fcrbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers, insbesondere der Nichteinl\u00f6sung von Schecks oder bei R\u00fccklastschriften, der Zahlungseinstellung, der \u00dcberschuldung, der Beantragung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen, werden alle Forderungen sofort f\u00e4llig. In diesen F\u00e4llen ist Stechert u. a. berechtigt, nach Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In den F\u00e4llen des Verzugs bzw. der sp\u00fcrbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse hat der K\u00e4ufer auf Verlangen von Stechert eine Liste der unter Eigentumsvorbehalt (vgl. 8.) von Stechert stehenden Kaufsachen und eine Liste der an Stechert abgetretenen Forderungen mit Name, Adresse des Schuldners, H\u00f6he der Forderung zu \u00fcbergeben sowie seinen Schuldnern die Abtretung der Forderungen anzuzeigen. Stechert kann die Anzeige auch selbst vornehmen. Zahlungen an Dritte sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Stechert und nur insoweit f\u00fcr den K\u00e4ufer schuldbefreiend, als Stechert in H\u00f6he des Rechnungsbetrages von dem Dritten durch Zahlung, Aufrechnung oder in sonstiger Weise befriedigt wurde.<\/p>\n

6. Versand, Verpackung:<\/p>\n

Der Versand erfolgt in Deutschland frei Bestimmungsort des K\u00e4ufers. Die Versandart liegt im Ermessen von Stechert. W\u00fcnscht der K\u00e4ufer eine besondere Versandart, tr\u00e4gt er die den preisg\u00fcnstigsten Versand \u00fcbersteigenden Mehrkosten. Im \u00fcbrigen gelten die diesbez\u00fcglich auf den Bestell- und Lieferscheinen sowie Auftragsbest\u00e4tigungen enthaltenen Bestimmungen. Die Kaufsache wird in einer versand- und transportgerechten Verpackung geliefert. F\u00fcr Ersatz- und Sonderverpackungen werden die Mehrkosten berechnet.<\/p>\n

7. Gefahren\u00fcbergang, Reklamation:<\/p>\n

Etwaiger Versand und R\u00fcckversand erfolgen – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des K\u00e4ufers. Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Kaufsache der zum Versand bestimmten Person oder Anstalt \u00fcbergeben wird. Verz\u00f6gert sich die Auslieferung aus Gr\u00fcnden, die im Einflussbereich des K\u00e4ufers liegen, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Lieferbereitschaft bereits auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Reklamationen wegen unvollst\u00e4ndiger bzw. unrichtiger Lieferungen sind unverz\u00fcglich nach Erhalt der Kaufsache schriftlich Stechert mitzuteilen.<\/p>\n

8. Eigentumsvorbehalt:<\/p>\n

Die Kaufsache bleibt bis zur Erf\u00fcllung aller gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Forderungen gegen den K\u00e4ufer aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Stechert das Eigentum von Stechert (Vorbehaltssache). Die Forderungen von Stechert gehen durch Aufnahme in einen kontokorrentm\u00e4\u00dfigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Der K\u00e4ufer ist zum Verkauf der Vorbehaltssache im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes berechtigt. In diesen F\u00e4llen tritt der K\u00e4ufer schon jetzt an Stechert alle seine aus dem Rechtsgesch\u00e4ft mit seinem Abnehmer entstehenden Forderungen – einschlie\u00dflich seiner Sicherungsrechte – sicherungshalber bis zur Erf\u00fcllung aller seiner Verbindlichkeiten aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Stechert ab. Bei Verkauf der Vorbehaltssache zusammen mit Waren anderer Lieferer des K\u00e4ufers unter Ausstellung einer Gesamtrechnung tritt der K\u00e4ufer schon jetzt den auf die Vorbehaltssache von Stechert entfallenen Beitrag der Gesamtrechnung an Stechert ab. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Nebenrechte. Der K\u00e4ufer darf seinen Abnehmern das Eigentum erst nach vollst\u00e4ndiger und unbedingter Zahlung des Kaufpreises \u00fcbertragen. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, seinen Abnehmern das Eigentum zum Zwecke der Sicherheit f\u00fcr deren Kreditbeschaffung zur Finanzierung des Kaufpreises zu \u00fcbertragen oder \u00fcber die Vorbehaltssache Teilzahlungsvertr\u00e4ge mit Finanzierungsinstituten abzuschlie\u00dfen. Eine Sicherungs\u00fcbereignung, Verpf\u00e4ndung oder andere Verf\u00fcgung, die dem Sicherungszweck des Eigentums zuwiderl\u00e4uft, ist dem K\u00e4ufer untersagt. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die in seinem Besitz befindliche Vorbehaltssache gegen Wasser, Feuer und Einbruchdiebstahl auf seine Kosten zu versichern. Schon jetzt wird die bei Eintritt des Versicherungsfalles auszuzahlende Entsch\u00e4digung vom K\u00e4ufer an Stechert abgetreten. Der K\u00e4ufer ist nicht befugt, \u00fcber die an Stechert abgetretenen Forderungen zu verf\u00fcgen. Insbesondere sind Abtretungen an Finanzierungsinstitute oder Verf\u00fcgungen im Rahmen des Factoring untersagt. Macht ein Dritter Anspr\u00fcche auf die Vorbehaltsware oder die an Stechert abgetretene Forderung gegen den K\u00e4ufer geltend, hat der K\u00e4ufer auf den Eigentumsvorbehalt zugunsten von Stechert hinzuweisen. Im Falle einer Pf\u00e4ndung ist au\u00dferdem Stechert sofort unter Beif\u00fcgung des Pf\u00e4ndungsprotokolles sowie einer eidesstattlichen Versicherung, die die \u00dcbereinstimmung der Pfandsache mit der Vorbehaltssache bzw. der an Stechert abgetretenen Forderung best\u00e4tigt, schriftlich zu benachrichtigen. Die durch die Abwehr des Zugriffes Dritter auf die Vorbehaltssache entstehenden Kosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer, soweit diese von Dritten uneinbringlich sind. Der K\u00e4ufer ist widerruflich zur treuh\u00e4nderischen Einziehung der an Stechert abgetretenen Forderungen und der Verwertung der sie sichernden Nebenrechte auf Rechnung von Stechert befugt. Diese Berechtigung erlischt ohne Widerruf in den F\u00e4llen des Verzugs bzw. der sp\u00fcrbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers. Mit Widerruf oder Erl\u00f6schen der Einzugs- bzw. Verwertungsberechtigung hat der K\u00e4ufer die Inbesitznahme der Vorbehaltsware durch Stechert oder einen Stechert-Beauftragten zu dulden. Die Inbesitznahme gilt nur mit einer entsprechenden ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung als R\u00fccktritt vom Vertrag. An dem aufgrund der Einziehungserm\u00e4chtigung erhaltenen Bargeld erwirbt Stechert im Augenblick der Entgegennahme durch den K\u00e4ufer das Eigentum in H\u00f6he der abgetretenen Forderung. Dieses Geld ist getrennt aufzubewahren und an Stechert abzuf\u00fchren. Werden f\u00fcr die abgetretene Forderung Scheck oder Wechsel hingegeben, geht das Eigentum an diesen Papieren samt dem verbrieften Recht mit dem Erwerb durch den K\u00e4ufer sicherungshalber an Stechert \u00fcber. Die \u00dcbergabe des Papiers an Stechert wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der K\u00e4ufer es in Verwahrung nimmt, indossiert und unverz\u00fcglich an Stechert weiterleitet. Gibt der K\u00e4ufer einen Wechsel zum Diskont, tritt er den Diskonterl\u00f6s schon jetzt an Stechert ab. Der K\u00e4ufer kann die Freigabe von f\u00fcr Stechert bestehenden Sicherheiten verlangen, soweit diese Sicherheiten die Forderungen von Stechert um mehr als 20 % \u00fcbersteigen.<\/p>\n

9. Sachmangel:<\/p>\n

Sollte innerhalb von 12 Monaten ab Datum des Kaufvertrages ein Sachmangel auftreten, der nachweislich bei Gefahr\u00fcbergang auf den K\u00e4ufer bereits vorhanden war, haftet Stechert nach folgenden Bestimmungen: M\u00e4ngelr\u00fcgen m\u00fcssen unverz\u00fcglich schriftlich unter Beif\u00fcgung des dazugeh\u00f6rigen Versandscheines und des Kaufbeleges erfolgen. Festgestellte M\u00e4ngel k\u00f6nnen nach Wahl von Stechert durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter Ber\u00fccksichtigung der technisch und\/oder wirtschaftlich g\u00fcnstigsten L\u00f6sung beseitigt werden. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung oder sonstiger Unm\u00f6glichkeit der M\u00e4ngelbeseitigung kann wahlweise R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Preises verlangt werden. Ein Sachmangel liegt nicht vor bei Sch\u00e4den, die auf normaler Abnutzung, unsachgem\u00e4\u00dfer Behandlung oder Instandsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte, Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, Einwirkung von Fremdzubeh\u00f6r und dgl. beruhen. Liegen der jeweiligen Kaufsache besondere Gew\u00e4hrleistungszusagen von Stechert bei, so gelten diese vorrangig. Weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit beruhen, oder dem K\u00e4ufer, falls er Endverbraucher ist, zwingend zustehen, oder soweit wegen Vorsatzes, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder einer Garantie zwingend gehaftet wird.<\/p>\n

10. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand:<\/p>\n

Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus Vertr\u00e4gen mit Stechert ist Trautskirchen. Das Amtsgericht F\u00fcrth ist f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis und dessen Abwicklung bzw. R\u00fcckabwicklung – unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he des Streitwertes – als ausschlie\u00dflich \u00f6rtlich und sachlich zust\u00e4ndiges Gericht vereinbart. Stechert steht es frei, das Landgericht N\u00fcrnberg\/F\u00fcrth oder ein anderes zust\u00e4ndiges Gericht anzurufen.<\/p>\n

11. Export:<\/p>\n

Der Export der Kaufsache in Gebiete au\u00dferhalb der EU bedarf der schriftlichen Zustimmung von Stechert. Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen diese Vereinbarung ist Stechert berechtigt, mit sofortiger Wirkung und mit den sich aus dem Gesetz ergebenden Folgen vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n

12. G\u00fcltigkeit der Bedingungen:<\/p>\n

Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen ber\u00fchrt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/p>\n

13. Vertraulichkeit:<\/p>\n

Alle nicht offenkundigen kaufm\u00e4nnischen oder technischen Informationen, die dem K\u00e4ufer im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln und d\u00fcrfen nicht an Dritte weitergegeben werden.<\/p>\n

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[vc_row][vc_column][vc_column_text] Einkaufsbedingungen der STECHERT GmbH im Verlauf \u201eStechert\u201c genannt. Allgemeines: Die nachstehenden Einkaufsbedingungen werden mit der Abgabe eines Angebotes bzw. bei Folgeauftr\u00e4gen mit der Annahme des Auftrages anerkannt. Alle Bedingungen des Lieferanten \u2013 auch solche in nachfolgenden Auftragsbest\u00e4tigungen \u2013 werden nur durch die ausdr\u00fcckliche schriftliche Anerkennung durch Stechert wirksam. Alle von den nachstehenden Bedingungen abweichenden […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"yst_prominent_words":[231,223,226,224,228,227,200,232,219,230,225,221,222,205,209,203,98,229,220,206],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/stechert.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1050"}],"collection":[{"href":"https:\/\/stechert.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/stechert.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/stechert.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/stechert.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1050"}],"version-history":[{"count":17,"href":"https:\/\/stechert.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1050\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3647,"href":"https:\/\/stechert.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1050\/revisions\/3647"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/stechert.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1050"}],"wp:term":[{"taxonomy":"yst_prominent_words","embeddable":true,"href":"https:\/\/stechert.de\/wp-json\/wp\/v2\/yst_prominent_words?post=1050"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}